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Platzregeln

PLATZREGELN

Allgemeine Regeln

Aus (Regel 18.2) 

Aus wird durch weiße Pfähle, Zäune oder Mauern gekennzeichnet (Regel 18.2). 

Der Wildschweinzaun incl. aller seiner Pfosten markiert die Ausgrenze, es sei denn, es sind weiße Pfähle gesteckt. 

Erleichterung vom Wildschweinzaun 

Liegt der Ball eines Spielers auf dem Platz innerhalb einer Schlägerlänge vom Wildschweinzaun, darf er straflos Erleichterung gemäß Regel 16.1 in Anspruch nehmen. Der nächstgelegene Punkt vollständiger Er-leichterung ist der Punkt, der eine Schlägerlänge vom Zaun entfernt und nicht näher zum Loch liegt. 

Boden in Ausbesserung 

ist durch blaue Pfähle oder weiße Boden – Markierungen gekennzeichnet. Ist beides vorhanden, gilt die Bo-denmarkierung. 

Auch ohne Kennzeichnung gilt Nachstehendes als Boden in Ausbesserung: 

– frisch verlegte Soden 

– Wintergrüns 

– Neue Einsaaten 

Von den so gekennzeichneten Flächen darf nicht gespielt werden. Es muss straflose Erleichterung gemäß Regel 16.1a in Anspruch genommen werden. Sind Dropzonen eingerichtet, kann man dort alternativ seinen Ball straffrei droppen. 

Unbewegliche Hemmnisse sind: 

– die mit blauen Pfählen gekennzeichneten Löcher auf den Wintergrüns 

– die in Beton gefassten Winterabschläge 

– sämtliche Schutzgitter, Netze, Zäune (ausgenommen der Wildschweinzaun), Wege und Bänke 

– rote, gelbe und blaue Pfähle. Diese dürfen nicht herausgezogen werden 

– der aufrechtstehende große Stein auf Bahn 8 

– die Figur zwischen Bahn 10 und 11 

Es darf Erleichterung gemäß Regel 16.1a in Anspruch genommen werden 

Spielverbotszone ist 

– die Penalty Area an der Bahn 3 

Sie ist durch rote Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichnet. Das Spielen daraus ist verboten. Ein Betreten kann als schwerwiegendes Fehlverhalten unter Verstoß gegen Regel 1.2 angesehen werden. Ein Spieler muss Erleichterung nach Regel 17.1.d in Anspruch nehmen. Liegt der Ball im Gelände und der Stand oder Schwung des Spielers ist durch eine Spielverbotszone behindert, muss der Spieler straflose Erleichterung innerhalb einer Schlägerlänge vom nächstgelegenen Punkt vollständiger Erleichterung in Anspruch nehmen. 

Besondere Regeln an einzelnen Bahnen

Loch 2 / Loch 4: Keine Lage auf dem Doppelgrün Loch 2 / Loch 4 ist falsches Grün. 

Loch 5: Liegt ein Ball in der Penalty Area hinter dem Grün von Loch 5 oder ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass ein Ball, der nicht gefunden wurde, in der Penalty Area zur Ruhe kam, hat der Spieler, jeweils mit einem Strafschlag, die folgenden Erleichterungsmöglichkeiten: 

1. Erleichterung gemäß Regel 17.1 in Anspruch nehmen 2. als zusätzliche Wahlmöglichkeit seinen Ball in der Dropzone droppen. 

Loch 6: Die landwirtschaftlich genutzte Fläche entlang der linken Seite der Bahn darf nicht betreten wer-den! Ein Betreten der Fläche wird als schwerwiegender Verstoß gegen die Etikette und mit Disqualifikation und Platzsperre geahndet. 

Loch 8: Ist durch das Fangnetz hinter dem Grün die Standposition des Spielers oder der Raum seines be-absichtigten Schwungs betroffen, darf der Spieler 

1. Erleichterung gemäß Regel 16.1b in Anspruch nehmen 2. als zusätzliche Wahlmöglichkeit seinen Ball straflos in der Dropzone droppen. 

Loch 12: Der eingezäunte Bereich vor dem Damenabschlag (Wasserwerk) ist Aus und darf nicht betreten werden. Der Zaun markiert die Ausgrenze. 

Loch 14: Für Spieler des Lochs 14 ist das Fairway des Lochs 15 Aus. 

Loch 18: Das Flachdach des Gebäudes links neben dem Grün darf nicht betreten werden. 

Grundstrafe bei Verstoß gegen eine Platzregel: Lochspiel – Lochverlust; Zählspiel – 2 Strafschläge! 

Aussetzung des Spiels wegen Gefahr (Regel 5.7) 

Signaltöne bei Spielunterbrechung: 

– unverzügliche Unterbrechung des Spiels (Gefahr) = ein langer Ton 

– Unterbrechung des Spiels = wiederholt 3 kurze Töne 

– Wiederaufnahme des Spiels = wiederholt 2 kurze Töne 

Unabhängig hiervon kann jeder Spieler bei Blitzgefahr das Spiel eigenverantwortlich unterbrechen (Re-gel 5.7a). 

Sofern die Golfregeln keine andere Strafe vorsehen, gilt: Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel: Grundstrafe 

Entfernungsangaben 

Entfernungsangaben gelten bis Grünanfang 

Weiße Fairwayplatte sowie grüner Pfahl mit einem Ring: 100 Meter Rote Fairwayplatte sowie grüner Pfahl mit zwei Ringen: 150 Meter Gelbe Fairwayplatte sowie grüner Pfahl mit drei Ringen: 200 Meter

 

Stand: 16.03.2022