Aus (Regel 27-2)
Aus wird durch weiße Pfähle, Zäune oder Mauern gekennzeichnet
(Regel 27-2).
Wasserhindernisse
Wasserhindernisse sind durch gelbe Pfähle gekennzeichnet, seitliche Wasserhindernisse durch rote Pfähle.
Boden in Ausbesserung, ungewöhnlich beschaffener Boden, kahle Stellen/Fahrspuren
(Regel 25-1)
Boden in Ausbesserung ist durch blaue Pfähle oder weiße Boden-Markierungen gekennzeichnet.
Von den so gekennzeichneten Flächen darf nicht gespielt werden. Es muss Erleichterung gemäß
Regel 25-1b in Anspruch genommen werden.
Auch ohne Kennzeichnung ist folgendes Boden in Ausbesserung:
– kahle Stellen und Fahrspuren auf dem Kurzgemähten
– frisch verlegte Soden
– mit Kies verfüllte Drainagegräben
Eingebetteter Ball (Regel 25-2)
Ist ein Ball in seinem eigenen Einschlagloch im Gelände eingebettet, so darf er straflos aufgenommen, gereinigt und so nahe wie möglich der Stelle, an der er lag, jedoch nicht näher zum Loch, fallen gelassen werden.
Hemmnisse
Steine im Bunker sind bewegliche Hemmnisse (Regel 24-1).
Unbewegliche Hemmnisse sind:
Entfernungsangaben gelten bis Grünanfang
Der Wildschweinzaun markiert grundsätzlich die Ausgrenze. Es zählen alle Pfosten, nicht nur die Eckpfosten zur Ausgrenze, es sei denn, es sind weiße Pfähle gesteckt. Bei Behinderung durch den Wildschweinzaun darf KEINE Erleichterung nach Regel 24-2b in Anspruch genommen werden.
Loch 2 / Loch 4: Keine Lage auf dem Doppelgrün Loch 2 / Loch 4 ist falsches Grün.
Loch 5: Im Wasserhindernis hinter dem Grün darf der Spieler 1. Erleichterung gemäß Regel 26-1 in Anspruch nehmen und 2. als zusätzliche Wahlmöglichkeit, seinen Ball in der Drop-Zone fallen lassen.
Loch 6: Die landwirtschablich genutzte Fläche entlang der linken Seite des Lochs darf nicht betreten werden! Ein Betreten der Fläche wird als schwerwiegender Verstoß gegen die Etikette und mit DISQUALIFIKATION und PLATZSPERRE geahndet.
Loch 8: Ist durch das Fangnetz hinter dem Grün die Standpositon des Spielers oder der Raum seines beabsichtigten Schwungs betroffen, darf der Spieler 1. Erleichterung gemäß Regel 25-1b in Anspruch nehmen, 2. als zusätzliche Wahlmöglichkeit, seinen Ball straflos in der Drop-Zone fallen lassen.
Loch 12: Der eingezäunte Bereich vor dem Damenabschlag (Wasserwerk) ist AUS und darf NICHT betreten werden.
Loch 14: Für Spieler des Lochs 14 sind das Fairway und der Fairway-Bunker des Lochs 15 (incl. des Roughstreifens um den Fairway-Bunker herum) AUS. Der gemähte Laufweg durch das Rough ist nicht Aus.
Loch 18: Das Flachdach des Gebäudes links neben dem Grün ist AUS und darf nicht betreten werden!
Grundstrafe bei Verstoß gegen eine Platzregel: Lochspiel – Lochverlust; Zählspiel – 2 Strafschläge
Stand: 04. August 2018